Seite 1 von 1

möglicher Bullfang/Stoßfänger/Frontbügel ..wie auch immer

BeitragVerfasst: 10.07.2013, 07:25
von Logan
servus,

ich wollte mich mal erkundigen wie das heutzutage TÜV-technisch ausschaut mit dem tausch des Bullfang..
wir haben ja zz nen kleinen vorne dran, würden aber lieber den großen anbringen (nimmt die ganze schnauze ein)..

--der sporti hat ja von haus aus 3 verschiedene ausführungen..daher denke ich mal sollte es kein problem sein diese 3 verschiedenen modelle anzubringen, oder?...
gibt es ansonsten noch andere möglichkeiten?..zb modell-übergreifende teile
--zwote frage ist ...wie schauts heutzutage aus mit nem RICHTIGEN BULLFANG - sprich kein deko-kram sondern..was weiß ich, stahl oder wenigstens massives Alu!
gerade wenn meine süße als fahranfängerin mal allein unterwegs ist, mache ich mir da schon gedanken - wir haben hier unten in bayern recht starken wildwechsel..gerade in der dämmerung und nachts - ach ja und viele viele viele unfähige mercedesfahrer. ich meine, die meisten passen ja in meinen radkasten, aber wenn mal nen größerer dabei ist würde ich mich besser fühlen, wenn des gestänge vorn das gröbste abhält :twisted:

bisher wurd mir nur gesagt: fußgängergefährdung- kannste knicken..
beim T2/3-Bus bekommt man es aber zb teilweise noch hin, einen ordentlichen zu verbauen

hat jmd anregungen und erfahrungen?

greez

BeitragVerfasst: 10.07.2013, 10:43
von Jsem
Wenn dein Fahrzeug durch den Hersteller mit einem Personenschutzbügel (Bullfänger) erstmalig in den Verkehr gebracht worden ist, hast du den so genannten Bestandsschutz.

Das bedeutet, dass du einen Bullfänger anbringen darfst. Es wird nicht unterschieden, ob es das original Teil ist oder von einem Zulieferer stammt. Wichtig ist, dass der Bügel eine CE / EG Nummer hat. Da dein Sporti offensichtlich Bj. 2002 ist, hat er seine Erstzulassung auch noch vor dem Stichtag der Gültigkeit der EU-Verordnung, welche Bullfänger untersagt.

Ich hbae auch weder beim TÜV noch bei einer Polizeikontrolle Probleme mit den Bullfängern gehabt. Das hat die nicht interessiert.

Hier mal meine beiden Varianten am V20 und am Pinin. Der am V20 ist von Delta, der am Pinin ist original von Mitsu.

Gruss

Jörg

Bild

Bild

BeitragVerfasst: 10.07.2013, 12:19
von Logan
na das klingt ja hervorragend!
kann ich irgendwo prüfen, ob mein sporti auch vom werk aus mit dem "Personenschutzbügel"^^ unterwegs war?(der kann ja auch ohne bügel vom werk kommen)
..oder anders - habe ich irgendeine art nachweis für den bestandsschutz(oder ne klausel..irgendwas in der art)
und auf grund des stichtages, kann ich tatsächlich auch einen "harten" fänger nutzen? das wäre natürlich wirklich super :!:

greez

BeitragVerfasst: 10.07.2013, 14:20
von Jsem
Ob es den Sporty von Werk aus mit Frontbügel gab weis ich nicht. Das solltest du aber bei einer Mitsu-Vertretung erfragen können. Oder googlen.

Entscheidend ist, dass es dein Model auch ab Werk schon mal mit Frontbügel gab.

Mein Tipp:

Bau dir nen Bügel dran und gut is. Schau das der Bügel ne CE oder EG Nummer hat und fertig.

Solltest du bemängelt werden (Polizei) dann erstmal den Hinweis auf den Bestandschutz. Solltst du eine Kontrollauforderung bekommen, bauste das Ding wieder ab und fährst zur Polizei zur Kontrolle.

Kostet kein Geld und macht heidenspaß.

BeitragVerfasst: 29.09.2013, 06:44
von Ellih
Hallo zusammen,
Ich dachte immer, das der sog. Personenschutzbügel eine Idee war, nach dem Stichtag wieder Bügel anzubringen. Der P-Bügel braucht ja auch keine Eintragung, wenn ich mich erinnere. Du kannst ja auch Van und PKW damit ausstatten. Beim V80 bekommst Du ja auch den Personenschutzbügel, welche kaum über die Stoßstange hinaus kommen. Richtige Rammbügel können nach dem Stichtag nicht mehr angebracht werden, es sei den vor dem Stichtag war ein Bügel in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Wenn ich mich da was falsches gesagt habe bitte um Info.

Gruß vom Karsten